Förderverein der Ev. Kita Kronshagen e.V.

Beitragsordnung

§ 1 Höhe des Mitgliedsbeitrags

Jedes Mitglied hat das Recht, selbst über die Höhe des Mitgliedsbeitrages zu entscheiden.

§ 2 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist fällig beim Eintritt in den Verein und für die weitere Mitgliedschaft jeweils zu Beginn des Kitajahres (01. August)

(2) Jedes Mitglied ist selbst für die fristgerechte Überweisung des Mitgliedsbeitrages verantwortlich. Eine gesonderte Aufforderung wird grundsätzlich nicht verschickt. Bei der Überweisung sind der vollständige Name (Vor- und Nachname laut Beitrittserklärung) sowie der Verwendungszweck „Jahresbeitrag Förderverein“ anzugeben.

§ 3 Inkrafttreten der Beitragsordnung

(1) Die Beitragsordnung tritt einen Tag nach der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

(2) Die Beitragsordnung wurde beschlossen in der Mitgliederversammlung des Förderverein der Ev. Kita Kronshagen am 02.05.2021.

Kronshagen, den 03.05.2021

Der Vorstand – Förderverein der Ev. Kita Kronshagen e.V.

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